Bernd Hofbauer – „Der Messerkönig“ (im Folgenden der Anbieter)
Sechshauser Straße 10, A-1150 Wien; Vorgartenstraße 213, A-1020 Wien
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber bzw. Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren, Lieferungen, Werkleistungen und Lohnarbeiten an den oben angeführten Geschäftsadressen:
I. Vertragsabschluss
- Die Lieferungen und Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen.
- Alle Angebote sind freibleibend. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Garantie übernommen.
- In elektronischer Form abgegebene Angebote des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch den Anbieter als angenommen. Das Schweigen auf ein solches Angebot stellt keine Annahme dar.
- Alle Erklärungen des Anbieters bedürfen der Schriftform.
- Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Käufer das gesetzliche Mindestalter (18
Jahre) erreicht hat. - Ausschließliche Vertragssprache ist deutsch.
II. Angaben des Auftraggebers/Kunden zur Werkleistung
- Den Werkstücken, die zur Bearbeitung übergeben werden, soll ein Lieferschein beigefügt sein, in dem die Werkstücke (Stückzahl, Art der Teile, Material etc.) sowie die Art und der Umfang der Bearbeitung bezeichnet sind.
- Der Lieferschein soll ferner Angaben über den verwendeten Stahl enthalten.
- Fehlen die erbetenen Angaben oder sind sie unvollkommen, so erfolgt die Bearbeitung
und/oder Behandlung nach sachgerechtem Ermessen. - Die Ausfolgung der Werkstücke erfolgt nur gegen Übergabe des Lieferscheins.
III. Lieferfristen, Liefertermine
- Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch den Anbieter, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Entsprechendes gilt für Liefertermine.
- Alle Lieferfristen und -termine stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen und rechtzeitiger Selbstlieferung.
- Wenn der Auftraggeber/Kunde vertragliche Pflichten (auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten), wie z.B. Vorauszahlung, nicht rechtzeitig erfüllt, ist der Anbieter berechtigt, seine Lieferfristen und -termine – unbeschadet seiner Rechte aus dem Verzug des Auftraggebers – entsprechend den Bedürfnissen des Produktionsablaufes angemessen hinauszuschieben.
- Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend.
- In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Lieferfristen bzw. verschieben sich Liefertermine angemessen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Transportverzögerungen, Maschinenbruch, hoheitliche Maßnahmen, sonstige nicht
vom Anbieter zu vertretende Umstände und alle Gründe, die zu einer Schließung der Werkstätte führen. Das Ereignis höherer Gewalt wird dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt. Frühestens acht Wochen nach Erhalt dieser Anzeige ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. - Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen ist der Anspruch auf Erfüllung erst dann ausgeschlossen, wenn eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung des Auftraggebers verbunden ist, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehnt.
- Eine Ausfolgung der Ware erfolgt nur gegen Vorlage des Liefer- bzw. Abholscheines.
IV. Ausführung, Gewährleistung
- Die zu bearbeitenden, vom Auftraggeber übergebenen Werkstücke müssen sauber, ohne Öl oder sonstige andere Rückstände sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Aufschlag für die Reinigung verrechnet.
- Der Anbieter übernimmt die Gewähr für die sachgemäße und sorgfältige Ausführung der übernommenen Bearbeitung der Werkstücke. Bei nicht augenscheinlich erkennbaren Materialfehlern der zur Reparatur übergebenen Werkstücke übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung (z.B. Bruch bei Schneidwerkzeugen).
- Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind unverzüglich nach Eingang der bearbeiteten Werkstücke schriftlich bekannt zu geben. Eine Nachbearbeitung beanstandeter Teile durch den Auftraggeber ohne schriftliches Einverständnis des Anbieters entbindet von jeglicher Mängelhaftung.
- Bei form- und fristgerechten sowie begründeten Mängelrügen wird die Gewährleistungsverpflichtung durch Nachbearbeitung oder Ersatzlieferung übernommen.
- Die Werkstücke werden vor dem Verlassen des Betriebes geprüft. Eine darüber hinausgehende spezielle Prüfung erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und gegen Berechnung der Mehrkosten. Diese Prüfungen durch den Anbieter entbinden den Empfänger nicht von seiner Eingangsprüfung.
- Ein Umtausch ist nur mit Vorlage der Originalrechnung möglich.
- Kein Rücktrittsrecht für Sonderanfertigungen!
V. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
- Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet der Anbieter auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
- Der Anbieter haftet nicht für die Eignung der gelieferten Ware für den vom Kunden in Aussicht genommenen Zweck.
- Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus unsachgemäßer Verwendung der Ware ergeben, ist ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt, Miteigentum
- Auf Grund der durchgeführten Arbeiten erwirbt der Anbieter Miteigentum an dem Auftragsgut in Höhe des Rechnungswertes. Dies bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aufrecht.
- Über Vorbehaltsware darf der Auftraggeber nicht frei verfügen.
- Schrott und Späne gehen in das Eigentum des Anbieters über; ihr Wert ist im Preis berücksichtigt.
VII. Zahlungsbedingungen, Gefahrenübergang
- Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, sofern schriftlich nicht andere Regelungen getroffen wurden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfüllt, wenn der Forderungsbetrag dem Bankkonto vom Anbieter gutgeschrieben wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % des Forderungsbetrages zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Forderung vom Anbieter gegenüber dem Kunden angerechnet. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn die Forderung unbestritten rechtskräftig festgestellt wurde.
- Der Versand erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Die Versandart und der Beförderer werden durch den Anbieter bestimmt.
- Gegebenenfalls erforderliche Verpackung beim Versand wird gesondert berechnet.
- Mit dem Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Besteller über.
- Gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 KSchG gilt als vereinbart, dass zur Bearbeitung (inklusive
Reparatur) übernommene Sachen verfallen sind, wenn sie nicht innerhalb von 24
Monaten ab Übergabe abgeholt werden. - Für Behördenrabatte (Polizei, Militär) bitten wir Sie, die Bestellung per E-Mail
abzuwickeln.
VIII. Anzuwendendes Recht
- Es gilt das Recht der Republik Österreich. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
- Für das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter gelten ausschließlich dessen allgemeine Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Vertragswerke von Lieferanten, mögen diese auch in Auftragsbestätigungen oder ähnlichen Unterlagen angeführt sein, gelten nicht. Die Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Anbieter bedeutet keine Zustimmung zu den Bedingungen des Lieferanten. Davon abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Wien.
Stand Mai 2022